18 neue Covid-19-Fälle – 7-Tage-Inzidenz steigt
Neumünster. Das Gesundheitsamt der Stadt Neumünster verzeichnete jetzt 18 neue Covid-19-Fälle. Zwölf Frauen und sechs Männer erkrankten binnen 24 Stunden am Coronavirus. Ein bestimmter Hotspot ist in der Stadt nicht zu verzeichnen. Allein bei 16 Patienten ist die Ansteckungsquelle unbekannt und wird derzeit vom Fachdienst Gesundheit ermittelt. Zwei Patienten hingegen steckten sich unabhängig voneinander bei bereits infizierten Personen an.
Die 7-Tage-Inzidenz ist im Vergleich zu Dienstag, 12. Januar 2021, von 75,3 auf 91,4 pro 100.000 Einwohner gestiegen.
In der Stadt Neumünster wurden bis Mittwoch, 13. Januar 2021, um 12:00 Uhr insgesamt 791 Fälle einer Covid-19-Erkrankung mit Labornachweis bestätigt. Derzeit gelten 696 Personen im Stadtgebiet als genesen. 82 Personen in Neumünster gelten aktuell als infiziert. Im Stadtgebiet Neumünster sind derzeit 311 Personen unter Quarantäne gestellt. Zwölf Personen befinden sich im Krankenhaus. 13 Menschen sind leider verstorben.
Die Stadt Neumünster weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass in der Innenstadt von montags bis sonnabends eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angeordnet wurde. Einzelheiten dazu sind in der Allgemeinverfügung unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Stadt unter www.neumuenster.de nachzulesen.
„Das Einhalten von Abständen zu anderen Menschen ist von zentraler Bedeutung, um eine weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu vermeiden“, bekräftigt die Leitende Amtsärztin Dr. Alexandra Barth.
Der Fachdienst Gesundheit hat jetzt eine Corona-Hotline unter der Rufnummer 942 3003 eingerichtet. Hier werden die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Covid-19 beantwortet.
Die Stadt Neumünster weist zudem noch einmal besonders darauf hin, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten verpflichtet sind, sich zu melden. Auf der Homepage der Stadt ist die Rückmeldung ganz einfach online möglich unter www.neumuenster.de/reiserueckkehr. Wer sich nicht umgehend meldet, muss mit einem Bußgeld – ebenso wie bei Verstößen gegen die Quarantäne – rechnen.
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